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EU AI ACT - Neu seit August 2026

KI im Marketing

Kennzeichnen oder nicht?

Neue Transparenz-pflichten für KI-Inhalte seit 2. August 2026

Was gilt es zu beachten?

Neue Transparenzpflichten für KI-Inhalte gelten seit dem 2. August 2026. Doch nicht alles, was mit künstlicher Intelligenz erstellt wurde, muss automatisch gekennzeichnet werden.

Wir zeigen Ihnen, was für Website, Social Media, Texte, Bilder, Videos und Kundenkommunikation gilt.

Was muss ich kennzeichnen?

Das Wichtigste zuerst:

Nicht alles mit KI ist zu kennzeichnen

Keine Kennzeichnung
  • normale Produktbeschreibungen
  • Rechtschreibkorrekturen mit KI
  • KI-Übersetzungen
  • Farbkorrektur & Belichtung bei Fotos
  • unwesentliche Bildretuschen
  • offensichtlich grafische Illustrationen und Icons
  • Mitarbeiter formuliert mit KI eine E-Mail
Unbedingt zu prüfen
  • fotorealistische KI-Werbemotive
  • umfangreich manipulierte Fotografien
  • KI-generierte Social-Media-Inhalte
  • KI-Texte gesellschaftlicher Themen
  • digitale Avatare
  • interaktive Kundenkommunikation
Kennzeichnung erforderlich
  • täuschend echte KI-Bilder
  • künstlich dargestellte Ereignisse
  • täuschend echte Produktpräsentationen
  • manipulierte Videos oder Stimmen
  • Deepfakes
  • KI-Texte öffentlichen Interesses
  • KI-Chatbots und interaktive KI-Systeme
Entscheidend sind immer Inhalt, Kontext und die konkrete Verwendung.

KI in Ihrem Marketing-Alltag

Wo betrifft mich das?

KI begegnet uns im Marketing längst nicht mehr nur bei vollständig generierten Bildern oder Texten. Sie steckt heute in Bildbearbeitung, Social-Media-Tools, Textassistenten, Website-Systemen, Video-Software und Kundenservices.

Entscheidend ist deshalb nicht, ob KI eingesetzt wurde – sondern wie.

Je nach Inhalt und Verwendung gelten unterschiedliche Anforderungen. Wir zeigen Ihnen anhand typischer Beispiele aus dem Unternehmensalltag, wo Sie genauer hinschauen sollten.

Social Media

Instagram, Facebook, LinkedIn & Co.

Website & Seo

Texte, Bilder, Landingpages und Content.

Foto & Bild

Generierung, Retusche und Manipulation.

Video & Audio

KI-Videos, Stimmen und Animationen.

Texte & Mailings

Produkttexte, Newsletter und Redaktion.

Chatbots & Service

KI-Assistenten und synthetische Kommunikation.

So sieht es in der Praxis aus

Hinweis nötig oder prüfen?
Beispiel Nötig?
ChatGPT erstellt Produktbeschreibung Nein
ChatGPT hilft bei Formulierung eines Social Posts Nein
KI korrigiert Rechtschreibung Nein
KI übersetzt einen Text Nein
Photoshop entfernt Person im Hintergrund Nein
Foto wird nur in Farbe und Belichtung optimiert Nein
KI erzeugt real wirkende Gebäude/Personen, die nicht existieren Ja
KI erstellt offensichtlich illustrative Grafik Nein
KI zeigt eine Firmenveranstaltung, die nie stattgefunden hat Ja
Produkt wird vollständig synthetisch als echtes Produktfoto dargestellt Ja
KI erzeugt täuschend echte Stimme einer Person Ja
KI-Chatbot beantwortet Kundenfragen Ja
Mitarbeiter nutzen KI im Hintergrund während der Beratung Nein
KI erstellt politischen oder gesellschaftlichen Informationstext Prüfen

Selbst gepostet. Selbst verantwortlich?

Instagram, Facebook, LinkedIn & Co.

Viele Unternehmen erstellen ihre Social-Media-Beiträge inzwischen selbst – beispielsweise mit ChatGPT, Canva, Adobe Firefly oder anderen KI-Werkzeugen.

Auch hier gilt: KI verwendet bedeutet nicht automatisch kennzeichnungspflichtig.

Entscheidend ist beispielsweise, ob ein Bild eine reale Situation vortäuscht, ob Audio oder Video manipuliert wurden oder ob bestimmte öffentliche Information vollständig durch KI erzeugt wird.

Sie erstellen mit KI eine grafische Weihnachtskarte für gewerblichen Einsatz:

Üblicherweise keine Kennzeichnung

Sie erzeugen ein fotorealistisches Bild oder eine Werbung Ihres Teams, das so nicht existiert:

Kennzeichnung erforderlich

Sie lassen ChatGPT Ihren Instagram-Text sprachlich verbessern:

Üblicherweise keine Kennzeichnung

Sie veröffentlichen einen KI-generierten Beitrag über ein Thema öffentlichen Interesses:

Im Zweifel unbedingt Zu Prüfen

Sie erstellen selbst. Oder wir für Sie.

Wer muss sich darum kümmern?

PULSWERK ERSTELLT

Bei von uns umgesetzten Marketingmaßnahmen können wir notwendige KI-Kennzeichnungen bereits bei der Erstellung berücksichtigen und technisch bzw. gestalterisch integrieren.

SIE ERSTELLEN SELBST

Dann sollten Sie vor Veröffentlichung unbedingt prüfen, ob eine Transparenzpflicht besteht, um rechtliche Risiken und Strafen vermeiden.

 sprechen Sie mit uns

Kennzeichnung ohne Schnick Schnack.

Einfach. Klar. Sichtbar.

Wichtig

Der Hinweis muss dort wahrnehmbar sein, wo der Nutzer mit dem entsprechenden Inhalt in Kontakt kommt. Ein allgemeiner Hinweis irgendwo im Impressum genügt bei kennzeichnungspflichtigen Inhalten nicht.

Die EU-Symbole sind freiwillig. Eine erforderliche Kennzeichnung selbst ist verpflichtend. Der Hinweis muss klar und beim ersten Kontakt mit dem Inhalt wahrnehmbar sein.

 lassen Sie sich beraten

Bußgeld Bis zu 15 Millionen Euro

bzw. bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Verstöße gegen die Transparenzpflichten des Art. 50 fallen unter die Sanktionsregelungen des AI Act.
Dabei bedeutet die Maximalhöhe selbstverständlich nicht, dass jede fehlende Bildunterschrift automatisch eine Millionenstrafe auslöst. Sanktionen müssen verhältnismäßig sein und die konkreten Umstände des Verstoßes berücksichtigen.
Für KMU gelten zudem besondere Höchstgrenzen: Hier ist grundsätzlich der niedrigere der jeweils genannten absoluten bzw. umsatzbezogenen Höchstbeträge maßgeblich.

Keine Lust auf Einzelfallprüfung?

Wir kümmern uns darum!

KI gehört inzwischen zum modernen Marketing. Die Lösung kann deshalb nicht sein, auf KI zu verzichten. Entscheidend ist ein klarer und praktikabler Umgang mit KI-generierten Inhalten.

  • Prüfung bestehender Marketinginhalte
  • Einschätzung neuer KI-Inhalte
  • KI-Kennzeichnung für Websites
  • Social-Media-Kennzeichnung
  • Bild-, Video- und Audiokennzeichnung
  • Integration von Hinweisen in Web und Print
  • Entwicklung interner KI-Workflows
  • Beratung Ihrer Marketingverantwortlichen

Die Beauftragung einer Agentur überträgt die rechtliche Verantwortung nicht automatisch vollständig auf den Dienstleister.

 sprechen Sie mit uns

Stand: August 2026 | Grundlagen: Verordnung (EU) 2024/1689 – insbesondere Art. 50 und Art. 99; Leitlinien der Europäischen Kommission zu Art. 50 vom Juli 2026; Praxishinweise der IHK Köln zu den Transparenzpflichten. Hinweis: Die Informationen geben einen allgemeinen Überblick und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Die Transparenzpflichten gelten seit 2. August 2026; die aktuellen Kommissionsleitlinien wurden am 20. Juli 2026 veröffentlicht