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Verstöße gegen die Transparenzpflichten des Art. 50 fallen unter die Sanktionsregelungen des AI Act.
Dabei bedeutet die Maximalhöhe selbstverständlich nicht, dass jede fehlende Bildunterschrift automatisch eine Millionenstrafe auslöst. Sanktionen müssen verhältnismäßig sein und die konkreten Umstände des Verstoßes berücksichtigen.
Für KMU gelten zudem besondere Höchstgrenzen: Hier ist grundsätzlich der niedrigere der jeweils genannten absoluten bzw. umsatzbezogenen Höchstbeträge maßgeblich.
Stand: August 2026 | Grundlagen: Verordnung (EU) 2024/1689 – insbesondere Art. 50 und Art. 99; Leitlinien der Europäischen Kommission zu Art. 50 vom Juli 2026; Praxishinweise der IHK Köln zu den Transparenzpflichten. Hinweis: Die Informationen geben einen allgemeinen Überblick und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Die Transparenzpflichten gelten seit 2. August 2026; die aktuellen Kommissionsleitlinien wurden am 20. Juli 2026 veröffentlicht