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Damit Sie dem Stichtag am 28. Juni 2025 entspannt entgegensehen können, haben wir intensiv recherchiert, telefoniert und unser Wissen vertieft, um Ihnen Antworten und ggf. auch Lösungen für Ihre Webseite zu liefern. Denn obwohl Barrierefreiheit für uns grundsätzlich immer bei der Entwicklung von Internetseiten mitgedacht wird, bringt das Gesetz auch Neuerungen mit sich, die es zu berücksichtigen gilt.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Website den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) entspricht. Unsere Experten überprüfen Ihre Online-Angebote mit einer speziellen Barrierefreiheits-Checkliste, die die Kriterien der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) und der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) berücksichtigt. Diese Standards sind unverzichtbar für die barrierefreie Gestaltung von Websites und Software.
*alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer