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barrierefrei

Neue Gesetzesvorgaben 2025
wir prüfen für Sie den Handlungsbedarf

SInd Ihre Webseiten barrierefrei?

ab 28. Juni 2025 treten neue Gesetze in Kraft

Können Sie sich noch an den 25. Mai 2018 erinnern? An diesem Tag trat die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Obwohl die neuen Vorschriften lange im Voraus angekündigt waren (ähnlich wie aktuell), reagierten viele Unternehmen erst in letzter Minute, als es eigentlich schon zu spät war. Auch heute noch sind die Anforderungen der DSGVO in vielen digitalen Auftritten nicht vollständig umgesetzt.

Neues Jahr, neue Vorgaben

Die Geschichte könnte sich mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wiederholen! Wir möchten dem entgegenwirken, indem wir die wichtigsten Fakten erläutern und Ihnen anbieten, die Umsetzung inklusive der Chancen eines barrierefreien digitalen Auftritts als wirtschaftlichen Vorteil zu realisieren, denn: Digitale Barrierefreiheit gewinnt zunehmend an Bedeutung und fördert langfristig Wachstum, Entwicklung sowie den Zugang zum Markt.

Ab dem 28. Juni 2025 wird mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) der barrierefreie Zugang zu digitalen Angeboten für bestimmte Wirtschaftsakteure in der EU zur Pflicht.

Wen betrifft das BFSG?

Damit Sie dem Stichtag am 28. Juni 2025 entspannt entgegensehen können, haben wir intensiv recherchiert, telefoniert und unser Wissen vertieft, um Ihnen Antworten und ggf. auch Lösungen für Ihre Webseite zu liefern. Denn obwohl Barrierefreiheit für uns grundsätzlich immer bei der Entwicklung von Internetseiten mitgedacht wird, bringt das Gesetz auch Neuerungen mit sich, die es zu berücksichtigen gilt.

Gültig für alle Online-Auftritte, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen oder Online-Buchungen über entsprechende Systeme oder Formulare ermöglichen, einschließlich Unternehmen mit verpflichtenden Termin-Buchungsfunktionen. Reine Kontaktformulare sind hiervon ausgenommen.

Kleinstunternehmen mit einer B2C-Online-Präsenz, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro haben.

B2B-Online-Shops, Präsentationswebseiten und private Websites, sofern sie keine Shop- oder Terminbuchungsfunktionen enthalten.

Für Detaillierte Info-Grafiken besuchen Sie die Desktop-Ansicht unserer Webseite.

Ob Sie im konkreten Fall betroffen sind, finden wir gerne für Sie heraus - lesen Sie dazu einfach weiter.

Die wichtigsten Fragen

Warum Barrierefreiheit?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zielt darauf ab, die digitale Barrierefreiheit für alle Nutzer, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, zu verbessern. Es verpflichtet Anbieter von mobilen Anwendungen und Websites, ihre Inhalte so zu gestalten, dass sie uneingeschränkt für alle zugänglich sind.

Wann trifft das Gesetz in Kraft?

Das neue Gesetz tritt ab dem 28. Juni 2025 in Kraft

Was sind die Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung?

Mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes können Verstöße gegen die Verordnung erhebliche rechtliche Folgen haben. Unternehmen, die die Anforderungen nicht erfüllen, riskieren Sanktionen wie Vertriebsverbote, Abmahnungen oder Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Frage der sozialen Verantwortung. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Websites und Apps den Standards der digitalen Barrierefreiheit entsprechen, um den Anforderungen des Gesetzes ab 2025 gerecht zu werden.

Wie wird Barrierefreiheit definiert?

Barrierefreiheit umfasst die Gestaltung von Umgebungen, Produkten und Dienstleistungen, sodass sie für alle Menschen zugänglich sind. Im digitalen Bereich bedeutet dies, dass Websites, Software und mobile Anwendungen behindertengerecht entwickelt werden.

  • Technische Maßnahmen
    Anpassung des Codes und der Struktur von Websites und Software, um sie mit assistierenden Technologien wie Screenreadern und Vergrößerungssoftware kompatibel zu machen.

  • Visuelle Anpassungen
    Verwendung von Farbschemata und anpassbaren Schriftgrößen, die für Menschen mit Sehbehinderungen gut erkennbar sind, einschließlich eines ausreichenden Kontrasts.

  • Bedienbarkeit
    Bereitstellung einer Navigation, die ohne Maus funktioniert, um Menschen mit motorischen Einschränkungen die Nutzung zu ermöglichen.

  • Verständlichkeit
    Präsentation von Informationen in klarer, einfacher Sprache und, falls nötig, auch in leichter Sprache.
    Auditive Anpassungen: Bereitstellung von Untertiteln oder Transkripten für Video- und Audioinhalte, um Menschen mit Hörbehinderungen den Zugang zu ermöglichen.

Unser Angebot

Ihrer Webseite digital Barrierefrei

Stellen Sie sicher, dass Ihre Website den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) entspricht. Unsere Experten überprüfen Ihre Online-Angebote mit einer speziellen Barrierefreiheits-Checkliste, die die Kriterien der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) und der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) berücksichtigt. Diese Standards sind unverzichtbar für die barrierefreie Gestaltung von Websites und Software.

Beratung

Unsere Experten beraten Sie umfassend zu den gesetzlichen Anforderungen und Richtlinien der digitalen Barrierefreiheit, damit Sie optimal informiert sind und alle Vorgaben erfüllen können.

Kostenlos
Analyse

Tiefgehende Überprüfung, bei der wir alle relevanten Barrierefreiheits-Kriterien Ihrer Webseite prüfen. Sie erhalten eine Dokumentation der Ergebnisse und konkrete Empfehlungen zur Erfüllung des BFSG.

Prüfung € 186,-
Umsetzung

Wir unterstützen Sie umfassend bei der Neugestaltung oder Anpassung Ihrer Website. Ziel ist es, die digitale Barrierefreiheit sicherzustellen und die Anforderungen des BFSG zu erfüllen.

nach Aufwand € 92,-/stunde

*alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer

Unsere Checkliste

Diese Punkte überarbeiten wir

 ​Schriften und Kontraste

Ungünstige Farbkombinationen, niedrige Kontraste und unpassende Schriftarten beeinträchtigen die Lesbarkeit von Webtexten erheblich. Mit einfachen Anpassungen können diese Probleme behoben und die Zugänglichkeit verbessert werden.

 ​Alternativtexte für Bilder

ALT-Texte und Untertitel sind wichtig, da sie blinden Menschen per Assistenztechnologien vorgelesen werden und gleichzeitig das Google-Ranking positiv beeinflussen. Fehlende oder unzureichende Beschreibungen wie „Image“ oder „Grafik 1“ schränken den Zugang ein und sollten vermieden werden.

 ​Einfache Sprache

Eine leicht verständliche Website nutzt einfache Sprache mit kurzen Sätzen und vermeidet Fremdwörter. Dadurch wird sichergestellt, dass die Botschaften alle Nutzer erreichen, und alternative Darstellungen wie Großschrift oder Symbole können hilfreich sein.

 ​Bedienflächen

Links, Schaltflächen und Eingabefelder sollten groß genug und kontrastreich gestaltet sein, um die Bedienbarkeit für alle zu erleichtern. Diese Anpassungen verbessern die Nutzung auf Smartphones und unterstützen sehbeeinträchtigte Menschen.

 ​Struktur und Navigation

Barrierefreies Webdesign verwendet semantische Auszeichnungen für Navigation, Überschriften und Inhalte, um sehbeeinträchtigten Menschen Orientierung zu bieten. Dies ermöglicht eine bessere Strukturierung und Nutzung der Webseite.

 ​Barrierefreie PDF-Dokumente

PDF-Dateien sind im Web sehr verbreitet, aber viele wissen nicht, dass man sie barrierefrei gestalten kann. Durch Anpassungen in der Metadatenverwaltung und einige Klicks können PDF-Dokumente für Assistenztechnologien zugänglich gemacht werden, sodass Inhalte strukturiert und lesbar sind.

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